Krisenintervention

Allgemeine Krisenintervention

Bei Krisen innerhalb von P.A.SCH. bestehen folgende Hilfs- und Eingriffsmöglichkeiten:
- Funktelefon - Alarmierung des Fachberaters
- Funktelefon – Alarmierung des Supervisors
- Funktelefon - Alarmierung des Kinderpsychiaters
- Bei Krisen in der Herkunftsfamilie z.B. an Familienwochenenden besteht jederzeit die Möglichkeit, bei P.A.SCH. Rat und Hilfe zu erhalten. Auch an Wochenenden, an denen die Kinder bei ihren Eltern sind, ist P.A.SCH. mit einem Notdienst erreichbar.


Krisenintervention gem. § 8a SGB VIII

Hier orientiert sich P.A.SCH. an dem Verfahrensschema für freie Träger (nach Schone), Institut für soziale Arbeit e.V., Münster 2006.
Die Vereinbarung zwischen dem örtlichen Jugendamt und dem Träger zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII dient ebenfalls der Krisenintervention.


Hier können Sie das "Verfahrensschema für freie Träger [431 KB] " sowie die "Vereinbarung nach § 8a SGB VIII [72 KB] " herunterladen.